Impressum
Knobloch-Optik GmbH
• Zentralhof | 76133 Karlsruhe
• Tel.: 0721/27352
• e-mail: info@knobloch-schiessbrillen.de
Juristische Vertretungsberechtigte:
Frank B. Knobloch,
staatl. gepr. Augenoptiker und Augenoptikermeister (verliehen in Deutschland) und
Thomas Knobloch,
staatl. gepr. Augenoptiker und Augenoptikermeister (verliehen in Deutschland)
Handelsregister:
Mannheim Registernummer: HRB 10 29 15 IHK Karlsruhe
IDENT-Nr: 43 27 65 38
USt-ID-Nr.: DE 143 598 859
Berufsrechtliche Regelungen
Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074; 2006 I S. 2095), die zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2143) geändert worden ist: https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/BJNR014110953.html
AGBs
2. Angebot und Vertragsschluß Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unver-bindlich. Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Bestätigung des Verkäufers. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich zuvor vereinbart wird.
3. Die Preise verstehen sich für Lieferungen ab Karlsruhe zuzüglich jeweiliger Mehrwertsteuer. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Kosten für Fracht- und Versandspesen werden dem Käufer getrennt berechnet. Verpakkung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.
4. Liefer- und Leistungszeit Die vom Verkäufer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, mittelbare Streikfolgen. Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferern eintreten – hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen oder Teilleistungen jederzeit berechtigt.
5. Ansprüche wegen offensichtlicher Mängel der Ware sind spätestens innerhalb 14 Tagen nach Wareneingang geltend zu machen. Etwaige Mängel berechtigen nicht zum Schadenersatz, Minderung des Kaufpreises oder Zahlungsverweigerung. Der Käufer hat statt dessen Anspruch auf eine Ersatzlieferung. Bei fehlgeschlagener Ersatzlieferung kann der Käufer Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. Soweit der Verkäufer haftet, beschränkt sich die Haftung nur auf den Fall grob fahrlässiger Vertragsverletzung seitens des Verkäufers und den unmittelbaren Schaden. Die Haftungssumme wird durch die Höhe des Kaufpreises begrenzt. Für Folgeschäden haftet der Verkäufer nicht, ebensowenig für Ansprüche aus unerlaubter Handlung, wenn diese mit einer mangel haften Leistung zusammenhängen. Der Verkäufer behält sich den Rücktritt von einem Auftrag vor, wenn der Käufer gegen seine vertragliche Verpflichtungen verstößt oder uns Umstände bekannt werden, die nach unserer Auffassung die Kreditwürdigkeit des Bestel-lers beeinträchtigen. Gleiches gilt, wenn eine wesentliche Änderung der bei Vertragsabschluß bestehenden Verhältnisse eintritt.
6. Zahlung des Kaufpreises Zahlungen bis zu 25,- EUR- gerechnet ohne Mehrwertsteuer – sind beim Empfang der Rechnung ohne jeden Abzug zu leisten. Für Beträge über 25,- EUR gewähren wir ein Zahlungsziel von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Wird innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum bezahlt, gewähren wir 2% Skonto. Bei Zahlungsrückständen sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz, mindestens aber 9% zu berechnen. Werden Schecks hereingenommen, gehen alle Spesen zu Lasten des Kunden. Wechsel werden nicht hereingenommen. Bei uns unbekannten Bestellern erfolgt Lieferung gegen Vorauskasse oder Nachnahme; Bestellungen aus dem Ausland werden nur gegen Vorauszahlung angenommen, wofür wir dann einen Abzug von 2% Skonto gewähren.
7. Eigentumsvorbehalt Bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich Mehrwertsteuer aller Nebenkosten etc. bleibt die Ware im Eigentum des Verkäufers. Sicherungsübereignung oder Verpfändung der vom Verkäufer gelieferten Waren ist vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises nebst Mehrwertsteuer und Zinsen nicht gestattet.
8. Werden sogenannte Auswahlsendungen übersandt, dann gilt die gesamte Auswahisendung als käuflich vom Empfänger fest übernommen, wenn wir nicht innerhalb der mit der Auswahisendung beigefügten Rechnung angegebenen Frist die Ware zurückerhalten haben. In jedem Falle gilt die Ware als fest gekauft, wenn sie nicht einen Monat nach dem Rechnungsdatum beim Verkäufer ungebraucht und mangeifrei zurückgegeben worden ist. Mit der Übergabe der Auswahlsendung an die den Transport ausführende Person geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung auf den Empfänger über. Außer den in diesen Bedingungen aufgeführten Fälle einer Ersatzlieferung (vgl. Ziffer) findet eine Rücknahme oder ein Umtausch verkaufter Ware grundsätzlich nicht statt. Jedwede Rücksendung einer Ware ist unter Vorbehalt unserer Entscheidung über eine Rücknahme, vor Rücksendung anzuzeigen. Die Annahme einer Ware ist keine Anerkennung einer Rücknahmeverpflichtung. Erkennen wir dennoch eine ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgende Warenrücknahme an, sind wir berechtigt, Aufwendungen für Überprüfungen, Neuauszeichnungen, Wiedereinlagerung, Kosten etc. 20% bei Nettowarenwert bis 25,- EUR, 15% bei einem höheren Nettowarenwert als 25,- EUR vom Gutschriftsbetrag abzusetzen. Es besteht in keinem Fall Anspruch auf die Erstattung in Geld, sondern nur eine Gutschrift, die spätestens innerhalb eines halben Jahres durch Kauf einzulösen ist, die nach Ablauf eines halben Jahres nach Gutschrift verfällt. Werden Waren ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers vom Käufer zurückgesandt, so kann der Verkäufer die Annahme verweigern oder sie per Nachnahme zu Lasten des Käufers ohne weitere Begründung zurücksenden. Verwahrt er solche Ware, so geschieht dies auf Kosten und Gefahr des Käufers längstens bis 6 Monate nach Rücksendung. Danach kann der Verkäufer die Ware frei verwerten oder vernichten. Ansprüche des Käufers bestehen hierwegen nicht. In jedem Falle von einer Rücknahme ausgeschlossen sind Waren, die nicht mehr fabrikneu sind, und Waren, die auf Bestellung abweichend von der normalen Ausführung angefertigt oder später geändert worden sind.
9. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Karlsruhe. Dieser Gerichtsstand gilt auch für Scheckklagen. Auch mit Auslandskunden ist deutsches Recht und der oben genannte ausschließliche Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart.
10. Modelle, Muster, Entwürfe und dergleichen sind unser geistiges Eigentum und dürfen vom Käufer, selbst wenn hierfür keine besonderen Schutzrechte bestehen, weder nachgebaut, nachgeahmt, noch in anderer Weise zur Nachbildung verwertet werden. Alle die Geschäftsverbindung mit dem Käufer betreffenden Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes dürfen wir verarbeiten bzw. verarbeiten lassen.
11. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.